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Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Sie sind gesetzlich verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte vor einer Entsorgung vom übrigen Abfall zu trennen. Hierbei sind Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht fest mit dem Altgerät verbaut sind sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe von diesem zu trennen.

Die betroffenen Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet:

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Wir sind bei Geräten der Kategorie 1, 2 und 4 gemäß § 2 Absatz 1 ElektroG verpflichtet, bei der Lieferung eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an Sie Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich abzuholen. Außerdem sind wir verpflichtet, beim Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes der Kategorie 3, 5 und 6 gemäß § 2 Absatz 1 ElektroG Ihr Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, unentgeltlich zurückzunehmen. Insoweit haben Sie die Möglichkeit, das Altgerät an uns zurückschicken.

Im Übrigen haben Sie die Möglichkeit, bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die jeweils keine größere äußere Abmessung als 25 Zentimeter haben, unentgeltlich an uns zurückzusenden, wobei hier die Rücknahme nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft ist.

Sofern personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten vorhanden sind, sind Sie als Endnutzer eigenverantwortlich für die Löschung der Daten von den Altgeräten vor deren Entsorgung zuständig.

  1. Hinweise zu der Möglichkeit der Rückgabe von Altgeräten für Endnutzer:

Endnutzer als Besitzer von Altgeräten haben folgende Rückgabemöglichkeiten:

  1. a) Rückgabe/Abholung bei Kauf eines Neugeräts und Auslieferung an privaten Haushalt

Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektro- oder Elektronikgerät haben Sie die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben.

Ist Ort der Abgabe Ihr privater Haushalt, erfolgt die Rückgabe durch eine kostenlose Abholung. Hierfür können Sie bei der Auslieferung des Neugeräts ein Altgerät der gleichen Geräteart mit im Wesentlichen gleichen Funktionen dem ausliefernden Transportunternehmen übergeben.

Erfolgt der Vertrieb des Neugeräts ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) , gilt einschränkend:

  • Die kostenlose Abholung eines geräteart- und funktionsgleichen Altgeräts erfolgt nur, wenn es sich dabei um ein Gerät der Kategorie 1 (Wärmeübertrager), 2 (Bildschirme, Monitore, Geräte mit Bildschirmen mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern) und/oder 4 (Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 Zentimeter beträgt) handelt.
  • Handelt es sich stattdessen um ein Altgerät der Kategorie 3, 5 und/oder 6, erfolgt eine kostenlose Abholung nicht und gilt stattdessen für die kostenlose Rückgabe der nachfolgende Buchstabe b)

Eine Übersicht über die Gerätekategorien und die jeweils erfassten Geräte findet sich hier: https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/anlage_1.html

    b) Rückgabe bei Kauf eines Neugerätes und Abgabe anderenorts/Rückgabe von Kleingeräten

Bei Abschluss eines Kaufvertrages mit uns über ein neues Elektrogerät, das nicht an den privaten Haushalt ausgeliefert wird, und bei Vertrieb eines Neugeräts der Kategorien 3, 5 und/oder 6 ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) mit Auslieferung an den privaten Haushalt besteht die Möglichkeit, ein Altgerät der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen dieselben Funktionen wie das Neugerät erfüllt, unentgeltlich zurückzugeben.

Dieselbe Möglichkeit besteht unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes auch für Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind. Die Rückgabemöglichkeit durch den Endnutzer ist in diesem Fall auf 3 Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

Beim Vertrieb ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312c Abs. 2 BGB) erfolgt unter den oben genannten Voraussetzungen die Rückgabe

  • von Altgeräten der Kategorien 3, 5 und/oder 6
  • von Altgeräten, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind,

durch geeignete Rückgabe­möglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer.

Anderenfalls erfolgt die Rückgabe am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu.

Wir haben zur Erfüllung unserer Verpflichtungen die folgenden Rückgabemöglichkeiten geschaffen:

Informieren Sie hier unbedingt über die von Ihnen geschaffenen Rückgabemöglichen für Elektroaltgeräte.

(Bitte beachten Sie: Die IT-Recht Kanzlei kann Ihnen bezüglich der Information zu den von Ihnen geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Elektroaltgeräten keinen „Mustertext“ zur Verfügung stellen, da es verschiedene Rücknahmesysteme gibt und diese jeweils unterschiedlich ausgestaltet sind. So muss der Endnutzer von Ihnen u.a. darüber informiert werden, wo er eine nahegelegene Rücknahmestelle auffinden kann. In aller Regel wird dies durch eine Verlinkung auf die Webseite des Anbieters Ihre Rücknahmesystems mit entsprechender Suchfunktion gelöst werden. Ein entsprechender Informationstext zu den Details Ihres Rücknahmesystems sollte Ihnen allerdings vom Anbieter Ihres Rücknahmesystems zur Verfügung gestellt werden. Wichtig: Bitte fügen Sie in dem nachfolgenden Muster unter der Ziffer 2 den Informationstext Ihres Anbieters zum jeweiligen Rücknahmesystem und den dadurch geschaffenen Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte ein. Auf diese Weise können Sie dann Ihren Online-Informationspflichten nach dem ElektroG insgesamt nachkommen.)

    c) Sonstige Rückgabemöglichkeiten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können die Altgeräte zudem bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.

  1. Hinweis zum Datenschutz

Auf zu entsorgenden Altgeräten befinden sich teilweise sensible personenbezogene Daten (etwa auf einem PC oder einem Smartphone), die nicht in die Hände Dritter gelangen dürfen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Endnutzer von Altgeräten eigenverantwortlich für die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten sorgen müssen.